Diese Verfahren legen die Schritte zur Bewertung und Minderung der Umweltauswirkungen von Projekten und Betriebsabläufen fest, sorgen dabei für die Einhaltung relevanter Vorschriften und minimieren den Schaden für Ökosysteme.
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Die Initiate EIA-Verfahren ist der erste Schritt im Umweltbewertungsverfahren (EIA). Bei dieser Phase werden die Notwendigkeit einer EIA und ob ein Projekt oder eine Aktivität eine Umweltbewertung benötigt, identifiziert. In diesem Punkt identifiziert der Vorhabenträger die potenziellen Umweltauswirkungen ihrer vorgeschlagenen Entwicklung und beurteilt das mit ihr verbundene Risiko. Sie sammeln auch relevante Informationen über den Projektstandort, einschließlich seiner physischen Merkmale, geologischen Merkmale und bestehender Landnutzung. Das Initiate EIA-Verfahren umfasst die Einreichung eines Vorberichts bei den zuständigen Behörden, in dem der Umfang und die Ziele des vorgeschlagenen Bewertungsprozesses dargestellt werden. Dies markiert den Beginn des formellen EIA-Prozesses, der weitere Evaluation, öffentliche Beteiligung und schließlich die Genehmigung oder Ablehnung des Projekts aufgrund seiner Umweltbedeutung beinhalten wird.
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