Das Procedere für den Ausgleich der Arbeitsunfälle ist ein systematischer Ansatz zur Bewältigung von Mitarbeiterunfällen vom ersten Bericht bis zur Klärung des Falls. Das Verfahren umfasst die Meldung von Vorfällen, die Eingabe von Forderungen, Untersuchungen, die Festlegung von Leistungen, das Abschließen und den Abschluss der Sache.
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Der Arbeitsunfall- und -krankenversicherungsanspruch-Prozess umfasst mehrere wichtige Schritte: 1. **Erste Meldung**: Ein verletzter Mitarbeiter informiert seinen Arbeitgeber über den schwerkraftbezogenen Unfall oder die Erkrankung. 2. **Meldung an den Carrier**: Der Arbeitgeber informiert das Arbeiter-Unfallversicherungs-Unternehmen über den Anspruch. 3. **Anspruchsannahme**: Das Versicherungsunternehmen prüft den Anspruch und bestimmt, ob er die Policenvorgaben erfüllt. 4. **Untersuchung**: Ein Versicherungsprüfer untersucht die Umstände der Verletzung oder Erkrankung. 5. **Bewertung**: Das Versicherungsunternehmen stellt eine Bewertung darüber an, ob es sich um ein Versicherungsfall handelt und wer zuständig ist. 6. **Abwicklung oder Streitbeilegung**: Wenn die Parteien über einen Vergleich einigen können, wird eine Zahlung geleistet. Andernfalls kann weitere Maßnahmen erforderlich sein durch Schlichtung oder Rechtsverfahren.
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